Allgemeine Geschäftsbedingungen für touristische Leistungen der Stadt Wallenfels
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Stadt Wallenfels (nachfolgend „WF“), bei Vertragsschluss zustande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von touristischen Leistungen. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Stellung von WF; anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. WF erbringt die ausgeschriebenen touristischen Einzelleistungen (z.B. Floßfahrten, Wanderungen etc.) als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.
1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen WF und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit WF getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§611 ff. BGB Anwendung.
1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit WF anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit WF ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Einzelleistungen von WF. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von WF Anwendung.
2. Reservierung, Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers
2.1. Für alle Buchungen von Einzelleistungen gilt:
a) Buchungen des Gastes werden von WF online unter www.flossfahrt-wallenfels.de sowie in Textform postalisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.
b) Dem Gast wird auf der Internetseite von WF ein Anmeldeformular zur Verfügung gestellt. Mit Absendung des Anmeldeformulars bietet der Gast WF den Abschluss des Vertrages über die Einzelleistung verbindlich an. Der Vertrag kommt verbindlich mit Zugang der Buchungsbestätigung von WF in Textform beim Kunden zustande.
c) Grundlage des Angebots von WF und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der touristischen Leistung und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von WF vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
e) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
f) Bei der Buchung von geschlossenen Gruppen durch einen Gruppenanmelder im Sinne der nachstehenden Ziffer 11., ist ausschließlich die anmeldende Person bzw. die buchende Institution und nicht der einzelne Teilnehmer, Vertragspartner und Zahlungspflichtiger gegenüber WF. Soweit diese Bedingungen nachstehend auf den Begriff „Kunde“ Bezug nehmen, umfasst dies die anmeldende Person bzw. die buchende Institution und auch den Gruppenauftraggeber. Die Teilnehmer als mitgebuchte Gruppenmitglieder hingegen, haben lediglich die Stellung eines Begünstigten nach den Grundsätzen eines Vertrages zu Gunsten Dritter, mit der Maßgabe, dass die Teilnehmer nicht berechtigt sind, die Erbringung der vertraglichen Leistungen an sich selbst ohne Zustimmung bzw. Mitwirkung des Gruppenauftraggebers zu fordern und/oder die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Gruppenauftraggeber abzuändern.
2.2. Bei Buchungen, welche nicht über www.flossfahrt-wallefels.de erfolgen gilt: Der Vertrag über die Einzelleistung kommt durch Zugang der Buchungsbestätigung von WF beim Kunden in Textform zustande, sobald der Kunde den Erhalt der Buchungsbestätigung sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber WF bestätigt hat. .
2.3. WF weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1. Die geschuldete Leistung von WF besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit WF, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von WF nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit WF. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und WF vorbe-halten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
d) In Fällen starker Regenfälle bzw. längerer Trockenperioden (Niedrig- oder Hochwasser), welche die Durchführung einer Floßfahrt unmöglich machen, ist WF berechtigt vom Vertrag aufgrund höherer Gewalt zurück-zutreten. WF erklärt den Rücktritt den Kunden gegenüber unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes und erstattet bereits geleistete Zahlungen an diese unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurück.
4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
4.2. Der Gesamtpreis ist 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung in Textform zur Zahlung fällig, soweit nichts Abweichendes in der Buchungsbestätigung vereinbart ist.
4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kun-den besteht und WF zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:
a) Leistet der Kunde den Gesamtpreis der Leistungen bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzung trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist WF berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe der nachstehenden Regelung in Ziffer 6.4. zu fordern. Diese Rechte stehen WF nicht zu, wenn dem Kunden zum Zeitpunkt der Fälligkeit ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht oder der Kunde den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.
5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
5.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von WF zu vertreten ist, insbesondere durch Nicht-erscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Rücktritt vom bzw. Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl WF zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
5.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
b) WF hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die WF durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
6. Kündigung und Rücktritt durch den Kunden bzw. den Auftraggeber
6.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit WF nach Vertragsabschluss bis zum 29. Tag vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.
6.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, später als 29 Tage vor Leistungsbeginn hat WF nachfolgende Ent-schädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwi-schen der Rücktrittserklärung und dem Leistungsbeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Leistungen festgelegt:
bis zum 22. Tag vor Leistungsbeginn 10 %
bis 8 Tage vor Leistungsbeginn 20 %
bis 3 Tage vor Leistungsbeginn 60 %
ab 2 Tage vor Leistungsbeginn 100 % des Gesamtpreises.
6.3. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, WF nach-zuweisen, dass WF kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall bzw. geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die jeweils geringeren Aufwendungen bzw. Kosten zu ersetzen.
6.4. Bei Nichterscheinen zur Leistungserbringung ist der volle Leistungspreis zu entrichten. WF hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die WF durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von WF an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf1.1. Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
6.5 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, WF nachzuweisen, dass WF überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.
6.6 WF behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit WF nachweist, dass WF wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der gebuchten Leistung seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht WF einen solchen Anspruch geltend, so ist WF verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Dienstleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.7 Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von WF sowie sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche unberührt.
7. Besondere Obliegenheiten des Kunden in Bezug auf Floßfahrten; Sicherheitshinweise; Teilnahmevoraussetzungen
7.1. Es obliegt dem Kunden sich vor der Buchung und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob diese für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition geeignet sind.
7.2. WF schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung.
7.3. WF bzw. der Floßführer kann Kunden bei begründeten Anzeichen, dass die Leistungen den Kunden überfordern könnten, ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Kunde sich oder andere hierdurch zu gefährden droht. Ziffer 8 gilt entsprechend.
7.4. Für den Fall, dass Kunden wegen einer nicht von WF verschuldeten Verletzung oder Erkrankung oder auf eigenen Wunsch ausscheiden oder abbrechen gelten ebenso die Regelungen der Ziffer 8.
7.5. Trotz Begleitung der Floßfahrten durch einen Führer, erfordern die Leistungen ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden.
7.6. Bei Betreten, Verlassen der und dem Aufenthalt auf Flößen besteht Rutschgefahr. Dem Kunden wird daher empfohlen festes rutschhemmendes Schuhwerk zu tragen. Erscheint der Teilnehmer barfuß, in Flip Flops oder Ähnliches behält sich WF vor den Teilnehmer aus Sicherheitsgründen von der Floßfahrt auszuschließen.
7.7. Den Teilnehmern wird das Tragen von Kleidung empfohlen, welche vor starker Sonneneinstrahlung, Regen oder Wind schützt. Auch wird die Mitnahme von Wechselkleidung empfohlen. Aus Sicherheitsgründen ist während der gesamten Floßfahrt die Sitzposition auf dem Sitzbalken des Floßes einzuhalten. Dies gilt insbesondere beim Unterfahren von Brücken und dem Hinabfahren von Stauwehren.
7.8. Den Anweisungen des Floßführers ist vor und während der Floßfahrt Folge zu leisten.
7.9. Nichtschwimmern ist die Teilnahme nicht gestattet.
7.10. Das Mindestalter für die Teilnahme an Floßfahrten beträgt 7 Jahre.
7.11. Kinder zwischen 7 und 9 Jahren sind verpflichtet Schwimmwesten zu tragen. Allen übrigen Teilnehmern wird das Tragen von Schwimmwesten dringend empfohlen.
8. Haftung von WF; Versicherungen
8.1. WF haftet unbeschränkt, soweit
- der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
- der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung von WF beschränkt auf Schäden, die durch WF oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.2. WF haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben, oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von WF ursächlich oder mitursächlich war.
8.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Leistungsrücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
9.1. WF kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von WF nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
9.2. Kündigt WF, so behält WF den Anspruch auf den Leistungspreis; WF muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die WF aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
10. Zusatzbedingungen bei Dienstleistungen für geschlossene Gruppen
10.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WF für Dienstleistungen für geschlossene Gruppen. Geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind:a) Eine Personenmehrheit, bei der der Vertragsschluss mit einer Institution, einem Verein, einer Firma oder einem sonstigen rechtsfähigen Träger erfolgt. Dieser wird nachfolgend als Gruppenauftraggeber bezeichnet und „GA“ abgekürzt.
b) Jede Personenmehrheit, unabhängig von deren Personenzahl, Rechtsfähigkeit oder Status, für deren Buchung die Anwendung dieser Zusatzbedingungen ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall ist Gruppenauftraggeber („GA“) ebenfalls die für die Gruppe handelnde Person.
10.2. Gruppenverantwortliche(r) – nachfolgend „GV“ abgekürzt - sind der oder die vom Gruppenauftraggeber eingesetzte Person(en), welche im Auftrag des GA die Vertragsverhandlungen und/oder die Buchungsabwicklung mit WF vornehmen und/oder die Gruppe im Auftrag des GA als verantwortliche Leitungsperson begleiten.
10.3. Die einzelnen Teilnehmer haben bei geschlossenen Gruppen die Stellung eines Begünstigten nach den gesetzlichen Bestimmungen eines Vertrages zu Gunsten Dritter.
10.4. WF haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von WF – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von WF angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit WF vertraglich vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang von WF enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Dienstleistung von WF und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von WF vertraglich nicht geschuldete Reiseleiter.
10.5. WF haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers, bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Reiseleiters vor, während und nach der Erbringung der Dienstleistung, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit WF abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.
10.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Reiseleiter nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenreiseteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Leistungserbringung für WF Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens WF anzuerkennen.
11. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und WF findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann WF nur am Sitz von WF verklagen.
11.2. Für Klagen von WF gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von WF vereinbart.
11.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und WF anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
11.4. WF weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass WF nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für WF verpflichtend würde, informiert WF die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. WF weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
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© Urheberrechtlich geschützt, Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2019-2020
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Dienstleister ist:
Stadt Wallenfels
Vertretungsberechtigter: 1. Bürgermeister Jens Korn
Rathausgasse 1
96346 Wallenfels
Telefon: +49 (0) 9262 945-0
Fax: +49 (0)9262 945-20
E-Mail: stadtverwaltung@wallenfels.de
Homepage: www.wallenfels.de